Soll-Besteuerung

, Umsatzsteuer: bedeutet eine Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Sie ist für die
Umsatzsteuer die grundsätzliche Besteuerungsart
(§ 16 Abs. 1 S.1 UStG). Die Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen entsteht dabei
nicht im Zeitpunkt der Vereinbarung des Entgelts, sondern sie ist vielmehr nach vereinbarten Entgelten zu berechnen und entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 a UStG).
In besonderen Fällen ist die Ist-Besteuerung anzuwenden (siehe auch Anzahlungsbesteuerung). Sollmasse Insolvenzmasse.
Sonderabfall: Abfälle, bei denen aufgrund ihrer Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt besonders hohe Anforderungen an die Entsorgung zu stellen sind (z. B.
ölhaltige Abfälle, Lackschlämme, Leuchtstoffröhren). Nur gefährliche Abfälle i. S. d. AbfallverzeichnisVO
sind Sonderabfall. Ihre Entsorgung unterliegt strengen Anforderungen, zu denen auch die Einhaltung von
Nachweis- und Registerpflichten gehört (§§41-45 KrW-/AbfG, NachweisV0).




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