Soll-Vorschrift

ist eine Rechtsnorm, durch die der Verwaltungsbehörde ein nur begrenztes Ermessen eingeräumt wird. Die Behörde kann nur in Ausnahmefällen von der gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolge abweichen.

nennt man eine gesetzliche Bestimmung, die ein Tun oder Unterlassen zwar für den Regelfall, aber nicht zwingend vorschreibt (Gegensatz einerseits Muss-Vorschrift, andererseits Kann-Vorschrift). Ein Verstoß gegen die S. hat daher nicht ohne weiteres die Unwirksamkeit (Nichtigkeit) oder Anfechtbarkeit des Rechtsvorgangs zur Folge. Zur Anwendung von S.en durch die Behörde s. Ermessen.




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