Staatsphilosophie

Zweig der allgemeinen Philosophie, der sich mit Fragen über die Idee des Staates, sein Verhältnis zu seinen Bürgern, mit seinen Aufgaben und Formen usw. befasst. Eine Zentralfrage ist weiter das Verhältnis vom Staat zum Recht und damit alle Probleme, die speziell den Rechtsstaat angehen; z.B. die Frage: Geht der Staat dem Recht oder das Recht dem Staat vor? - Philosophen, die sich bes. mit der St. befasst haben, waren vor allem: Plato, Aristoteles, Thomas von Aquin, Locke, Kant, Hegel.




Vorheriger Fachbegriff: Staatspartei | Nächster Fachbegriff: Staatspräsident


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen