Staatszugehörigkeit

Für die Frage der Staatszugehörigkeit juristischer Personen gibt das Völkerrecht folgende Anknüpfungspunkte:
1) Gründungstheorie: hiernach bestimmt sich die Staatszugehörigkeit nach dem Recht, nach dem die juristische Person gegründet wurde;
Sitztheorie: stellt auf den Sitz der juristischen Person ab. Dies ist der Ort, von dem aus die juristische Person wirtschaftlich gelenkt wird und die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung in die Geschäftsleitung umgesetzt werden;
2) Kontrolltheorie: stellt auf die Staatsangehörigkeit der Mehrheit der Kapitaleigner der juristischen Person ab;
3) Verwaltungstheorie: stellt auf das Zentrum der wirtschaftlichen Tätigkeit der juristischen Person ab.
Der IGH gab hinsichtlich der Anknüpfungspunkte einer Kombination von Gründungs- und Sitztheorie den Vorzug.




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