Standardtarif

Änderung in der privaten Krankenversicherung zum 1. 7. 2007 aufgrund des GKV-WSG, wodurch alle bisher Nichtversicherten, die den privaten Krankenkassen zuzuordnen sind, ein Beitrittsrecht mit Kontrahierungszwang im Rahmen des Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenkassen nach dem SGB V eingeräumt wird, § 12 a VAG.




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