Steueranpassungsgesetz

vom 16.10.1934, seither mehrfach geändert, enthält wichtige Grundsätze und Begriffsbestimmungen des Steuerrechts. Insbes. über die Auslegung der Steuergesetze (§ 1), die Ausübung des Ermessens (§ 2), die Entstehung der Steuerschuld, die steuerliche Behandlung von Scheingeschäften (§ 5), den Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts (§ 6), Gesamtschuldnerschaft mehrerer Steuerschuldner (§ 7), die Zurechnung der Wirtschaftsgüter, z. B. bei Sicherungsübereignung (§ 11) und die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke (§§ 17 ff.). Abgabenordnung.




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