Steuererlass

ist der anweisende Erlass an die nach- geordneten Behörden im Steuerrecht bzw. der Erlass einer Steuer. Lit.: Steuererlasse (Lbl.), 19 A. 2006; Becker, C., Der Steuererlass nach § 227 Abgabenordnung, 2003

Billigkeitserlass.




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