Stigmatisierung

Strafrecht: Belastung eines Täters, welcher die verhängte Strafe verbüßt hat, aber dennoch aufgrund dieses Verhaltens durch die Allgemeinheit gemieden und benachteiligt wird. Problem insbesondere des Jugendstrafrechts, weil Jugendliche durch eine Verurteilung „gebrandmarkt” und so schneller zu weiterem strafbarem Verhalten verleitet werden. Aus dem Erziehungsgedanken heraus sind daher immer nur die mildesten Sanktionen zu verhängen, die für eine positive Entwicklung des Täters erforderlich sind.




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