Entscheidungsgründe

Entscheidung.

Kurze Zusammenfassung der Erwägungen, auf denen die gerichtliche Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beruht (§ 313 Abs. 3 ZPO, § 117 Abs. 3 VwGO, § 136 SGG, § 105 Abs. 3 FGO). In der Praxis erfolgen zunächst prozessrechtliche Ausführungen, sodann - unter Vorwegnahme des Ergebnisses - Ausführungen zur Begründetheit der Klage unter Darlegung des für festgestellt erachteten Sachverhaltes sowie seiner Subsumtion unter die anspruchsbegründenden Gesetze und schließlich eine kurze Begründung der Nebenentscheidungen (Urteilsformel).
Die Aufnahme der Entscheidungsgründe in das Urteil ist grundsätzlich vorgeschrieben (§ 313 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, § 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG, § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO) und nur in besonders geregelten Fällen (ins Zivilprozessrecht: § 313 a Abs. 1 S. 2 ZPO: nicht rechtsmittelfähiges Urteil und Verzicht der Parteien; § 313b Abs. 1 S. 1 ZPO: nichtstreitiges Urteil; § 495 a Abs. 2 S. 2 ZPO: vereinfachtes Verfahren; im Berufungsurteil genügt gem. § 540 Abs. 1 S.1 Nr.2 ZPO eine kurze Begründung für die Abänderung, Aufhebung oder Bestätigung der angefochtenen Entscheidung) entbehrlich. Auch Beschlüsse, die einem Rechtsmittel unterliegen, müssen nach allg. M. eine Begründung enthalten, die in der Praxis als Gründe bezeichnet wird.

Urteil.

ist der für den Inhalt der Entscheidung maßgebliche Grund. Im Verfahrensrecht dienen die Entscheidungsgründe (§313 I Nr. 6 ZPO) der Begründung der gerichtlichen Entscheidung gegenüber den Parteien. Sie sind notwendiger Bestandteil des Urteils und des anfechtbaren Beschlusses. Sie haben nur die die Entscheidung tragenden Gründe (in bündiger Kürze) aufzuzeigen. Ihr Fehlen ist ein Verfahrensmangel, sofern sie nicht von Gesetzes wegen entbehrlich sind (§ 313 a ZPO, z. B. bei Unzulässigkeit eines Rechtsmittels und Verzicht der Parteien oder Aufnahme ihres wesentlichen Inhalts in das Protokoll). Lit.: Huber, Grundfragen der Entscheidungsgründe, JuS 1987, 213; Schneider, E./Hövel, M. van den., Richterliche Arbeitstechnik, 4. A. 2007




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