GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine besondere Ausgestaltung unseres Wirtschaftslebens mit dem Ziel, den in diesem Bereich Tätigen eine Einschränkung der Haftung zu ermöglichen. Sie ist eine juristische Person mit besonderen, unterschiedlich vertretungsberechtigten Organen. Voraussetzung ist, dass sich wenigstens 2 Personen dazu entschliessen, im Geschäftsleben eine derartige Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen; in Ausnahmefällen im Rahmen der sogenannten Einpersonengesellschaft, wenn von früheren mehreren Gesellschaftern alle bis auf einen weggefallen sind. Die GmbH kann nur mit notariellem Vertrag gegründet werden und entsteht erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Neben den Gesellschaftern kann sie einen oder mehrere Geschäftsführer bestimmten, welche die GmbH anderen gegenüber vertreten. Die GmbH als solche ist ja nur eine von Menschen erdachte rechtliche Konstruktion, die erkennbar nur durch Menschen tätig werden kann.
Solange sich die GmbH im Gründungsstadium befindet, haftet jeder einzelne Gesellschafter für Verbindlichkeiten der in Gründung befindlichen Gesellschaft und zwar auch mit seinem eigenen Vermögen. Erst wenn die GmbH ins Handelsregister eingetragen ist, ist in den meisten Fällen die Haftung für Tätigkeiten der Gesellschaft auf deren vorhandenes Vermögen beschränkt. Die Gesellschafter, welche die GmbH gegründet haben, bestimmen je nach vertraglicher Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags darüber, wen sie als Geschäftsführer, also nach aussen vertretungsberechtigte Personen, benennen wollen. Auch diese müssen ins Handelsregister eingetragen werden, damit für jeden Interessierten die verantwortlich handelnden Personen feststellbar sind. Wie die Gesellschafter untereinander ihre Rechtsbeziehungen regeln wollen, welchen Anteil am Gesellschaftsvermögen sie haben wollen, können sie weitestgehend nach eigenem Ermessen bestimmten.
Das insgesamt einzubringende Mindestkapital bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt 25000,00 EUR, wobei allerdings der Gesamtbetrag keineswegs unbedingt bei der Gründung der Gesellschaft schon erbracht werden muss.
Die juristische Person »GmbH« unterliegt einer besonderen Besteuerung in Form der Körperschaftssteuer, die regelmässig etwa dem Höchststeuersatz entspricht, von dem sich der individuelle Steuersatz sowohl des Geschäftsführers wie auch des Gesellschafters durchaus erheblich unterscheiden kann. Eine GmbH kann deshalb auch aus steuerlichen Gründen sinnvoll gegründet werden, wenn dabei neben der eingeschränkten Haftung als besonderes Ziel Steuerminderungen erreicht werden können.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

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