Tankstelle

öffentlicher Straßenverkehr, Streupflicht, Tanken. Benzinpreise sind an den Tankstellen so auszuzeichnen, daß sie innerhalb geschlossener Ortschaften von der Straße her und außerhalb geschlossener Ortschaften für den in den Tankstellenbereich einfahrenden Kraftfahrer deutlich lesbar sind. Durch das Offenlegen der Preise (Preisauszeichnungspflicht) soll dem Kraftfahrer die Möglichkeit des Preisvergleichs eröffnet werden. Er muß deshalb die Zahlen von einem längeren Teilstück der Straße aus deutlich erkennen können (OLG Karlsruhe). Der Besitzer eines Münztanks ist nicht verpflichtet, auch während der Nachtstunden, während deren der Münztank betriebsbereit ist, bei Glatteis zu streuen.




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