Tarifvertragspartei

Der Gesetzgeber geht in § 2 Abs. 1 TVG davon aus, dass sowohl die Gewerkschaften als
auch Vereinigungen von Arbeitgebern (= Arbeitgeberverbände) taugliche Parteien eines Tarifvertrages sind. Tarifvertragsparteien müssen grundsätzlich die Voraussetzungen der Tariffähigkeit erfiillen. Daneben wollte der Gesetzgeber erreichen, dass die Gewerkschaft auch dann einen Ansprechpartner zum Abschluss eines Tarifvertrages hat, wenn ein Arbeitgeber nicht Mitglied im Arbeitgeberverband ist. Daher ist ausweislich der gesetzlichen Regelung in § 2 Abs. 1 TVG auch ein einzelner Arbeitgeber taugliche Partei eines Tarifvertrages.

Tariffähigkeit.




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