tauglicher Versuch

Haupterscheinungsform des strafbaren Versuchs und Gegenbegriff zum untauglichen Versuch. Ein tauglicher Versuch liegt vor, wenn der ins Werk gesetzte Rechtsgutangriff unter den konkreten Umständen objektiv geeignet ist, den vom Tatentschluss umfassten Tatbestand vollständig zu erfüllen.




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