Thronprätendent

derjenige, der in einer Monarchie aufgrund Erbfolgerechts zur Thronfolge berechtigt sein wird.

wird im Staatsrecht derjenige genannt, der in einer Monarchie auf Grund Erbfolgerechts oder aus einem anderen Rechtsgrund - etwa vor einer Wahl - Ansprüche auf den Thron erhebt; in der Gegenwart z. B. Angehörige der Dynastien Bonaparte und Orléans auf den französischen Thron.




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