Tridentiner Konzil

Das Konzil von Trient (1545-1563) war eines der kirchengeschichtlich bedeutsamsten. Es war ein Reformkonzil, das - nicht zuletzt unter dem Eindruck des Vordringens der Reformation - die Organisation der röm.-kath. Kirche festigte und dem Papst und der Kurie auch rechtlich eine überragende Stellung verlieh. Alle Beschlüsse des K. wurden unter den Vorbehalt päpstlicher Billigung gestellt. Die kirchliche Dogmatik, bis dahin in vielen Punkten nicht Rechtssatz, sondern unverbindliche Richtlinie, wurde mit rechtlich bindender Wirkung ausgestattet. Glaubenssätze wurden entgegen den protestantischen Reformbestrebungen, die der Bibel die höchste Autorität als alleinige Glaubensquelle zugestanden, in der überlieferten Fassung bestätigt, insbes. die Lehre von der Erbsünde, den sieben Sakramenten, dem Fegefeuer usw. Die Autorität des Papstes und der Kurie wurde festgelegt; sie manifestierte sich u. a. in der heute noch bestehenden Konzilkongregation, der die authentische Interpretation und die Weiterentwicklung des in Trient erarbeiteten Rechtsstoffes obliegen.




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