Trinkgelder

Im Arbeitsrecht :

gehören arbeitsrechtlich zum Naturallohn, da die Möglichkeit zum T.-Bezug verschafft wird. T. sind lohnsteuerpflichtig; der AG haftet für den Abzug i. d. R. nicht, da er die Lohnquelle nicht in der Hand hat (BFH DB 74, 1320).




Vorheriger Fachbegriff: Trinkgeld | Nächster Fachbegriff: Trinkwasser


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen