Typenzwang ist die Bindung an bestimmte abstrakte Rechtsverhältnisse (Typen, Modelle, Institute) durch zwingende gesetzliche Vorschrift (z. B. im Sachenrecht, Gesellschaftsrecht). Lit.: Radke, W., Bedingungsrecht und Typenzwang, 2001; Deeg, P., Testierfreiheit und Typenzwang, 2003
Weitere Begriffe : Einstellungszuschuss bei Neugründungen | Vergabe | Unbotsmäßigkeit, Verabredung zur |
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