Überholweg

Überholen. Unter dem Überholweg versteht man diejenige Strecke, die ein Kraftfahrzeug vom Beginn des Überholvorganges an (Ausscheren hinter dem zu Überholenden) bis zu dessen Beendigung (Wiedereinordnen) zurücklegt, und zwar einschließlich des jeweils notwendigen Seitenabstandes. Einige Beispielzahlen (Ungefährwerte, abgestellt auf zwei Pkw von ca. 4,30-4,50 m Länge) sollen die Länge des Überholweges vor allem in Grenzbereichen deutlich machen:

ist die vom Oberholer benötigte Fahrstrecke vom Linksausscheren zum Überholen bis zum vollständigen Wiedereinordnen auf der rechten Fahrbahnseite. Ü. ist abhängig von Geschwindigkeitsdifferenz u. Länge der beteiligten Fahrzeuge.




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