Umweltgesetzbuch

Das U. sollte, ähnlich z. B. dem BGB im Bereich des Privatrechts, alle wesentlichen Regelungsbereiche des Umweltrechts (s. Umweltschutz) vereinen und vereinheitlichen. Ein erster Entwurf stammt aus den 90er Jahren, der nicht realisiert wurde. Ebenso erging es 2009 dem zweiten Anlauf zum U. der großen Koalition der Regierung Merkel.




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