Unfallkausalität

von der BSG-Rechtsprechung entwickeltes Kriterium zur Überprüfung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen gesundheitlichen Schädigungen im Arbeitsleben und Ansprüchen nach dem SGB VII wegen der Folgen eines — Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit. Zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfallgeschehen einerseits sowie zwischen dem Unfallgeschehen und dem Körperschaden andererseits muss jeweils ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Die Kausalität innerhalb des Unfallbegriffs bezieht sich dabei auf den inneren oder sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Beschäftigung, der nach der Rspr. anhand der Theorie der wesentlichen Bedingung in wertender Betrachtung zu ermitteln ist




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