Ungehorsam

Aufforderung zum Ungehorsam.

Im Wehrstrafgesetz ein Straftatbestand der militärischen Straftaten, welcher eine Pflichtverletzung des Untergebenen erfasst (§ 19 WStG). Bestraft wird ein Soldat für die Nichtbefolgung eines Befehles, wenn dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge im Sinne von § 2 Nr. 3 WStG verursacht wurde. Strafbar ist auch der Versuch des Ungehorsams und die versuchte Anstiftung zum Ungehorsam. Für besonders schwere Fälle kann Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünfJahren, sonst Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verhängt werden. War der Befehl nicht verbindlich (§ 22 WStG), liegt ein rechtswidriges Verhalten indes nicht vor.




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