Untereigentumist im gemeinen Recht die Rechtsstellung des Untereigentümers (z. B. Lehnsmanns) eines im geteilten Eigentum stehenden Gegenstands im Gegensatz zum Obereigentum. Lit.: Wilke, A., Das Recht an der Siedlerstelle, 1932
Weitere Begriffe : Täterschaftsrecht | Attorney | ordentlicher Rechtsbehelf |
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