Ursache

der Grund oder Anlaß für einen Erfolg, insbes. eine Verletzung oder einen Schaden. Vgl. Kausalität.

(Kausalität) Ursachenzusammenhang.

ist der Grund oder Anlass für einen Erfolg oder eine Wirkung, insbesondere für eine Verletzung oder einen Schaden. Im Strafrecht und im Schuldrecht kann einem Verhalten vielfach ein Erfolg nur zugerechnet werden, wenn jenes die U. für diesen ist. Die Überprüfung der Ursächlichkeit (Kausalität) erfolgt mit Hilfe der Äquivalenztheorie (bzw. Adäquanztheorie).




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