Verfügungsermächtigung

ist die — Ermächtigung, im eigenen Namen über ein Recht des Ermächtigenden zu verfügen. Sie entsteht durch Einwilligung des Ermächtigenden (vgl. § 185 I BGB). Lit.: Dachrodt, H., Eigentumsvorbehalt und Verfügungsermächtigung, 1934

Verfügungsmacht.




Vorheriger Fachbegriff: Verfügungsbeschränkungen der Ehegatten | Nächster Fachbegriff: Verfügungsfreiheit


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen