Verklarung

Seeprotest, eine vorläufige Beweissicherung bei Unfällen auf See, die der Schiffskapitän unter Hinzuziehung der gesamten Schiffsbesatzung oder eines genügenden Teils von ihr durch einen Bericht vorzunehmen hat, der alle erheblichen Begebenheiten der Reise und insbes. eine genaue Unfallbeschreibung enthalten muss (V.sbericht). Vergl. §§ 522 ff. HGB.

(§§ 522 ff. HGB) ist die Einreichung eines Berichts des Kapitäns eines Schiffes über den Hergang eines Unfalls beim zuständigen Amtsgericht zwecks Beweissicherung. Lit.: Liedtke, C., Die Verklarung, 2002

wird im Seehandelsrecht das zur freiwilligen Gerichtsbarkeit gehörende Verfahren zur Feststellung von Ursache und Folgen eines Schiffsunfalles genannt, der sich während einer Seereise ereignet (§§ 522 ff. HGB). Hierzu hat der Schiffskapitän den Verklarungsbericht abzufassen, der alle erheblichen Begebenheiten der Reise enthält, insbes. einen vollständigen Bericht der erlittenen Unfälle und alle in Bezug darauf ergriffenen Maßnahmen (§ 523 HGB).




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