Versicherungsperiode

ist bei der auf Zeit abgeschlossenen Versicherung der Zeitabschnitt, nach dem die Versicherungsprämie bemessen wird. Grundsätzlich ist V. der Zeitraum eines Jahres - Versicherungsjahr -, sofern nicht die Prämie nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist (§ 12 VVG). Versicherungsvertrag.




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