Verunglimpfung Verstorbenerbesonders schwere Ehrenkränkung gegenüber dem Toten und den Hinterbliebenen unter Verletzung des Pietätsgefühls. Strafbar auf Antrag der Eltern, der Kinder, des Ehegatten oder der Geschwister des Verstorbenen § 189 StGB. 
  
   
 Weitere Begriffe : Primärrecht | apostolisch | Brandverhütung  | 
					      
      			      				
 
 MMnews
 
  |