Vieh- und Fleischgesetz

Das V. u. F.-G i. d. F. v. 21. 3. 1977 (BGBl. I 477) m. Änd. regelte den innerstaatlichen Verkehr mit Vieh (Rinder, Kälber, Schweine, Schafe) und mit dessen zur Ernährung bestimmtem Fleisch. Es wurde durch das FleischG (Fleisch) abgelöst.




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