Volkskammer

das Parlament der DDR; es wird nach einer Einheitsliste der Nationalen Front gewählt, wobei die SED und die von ihr gesteuerten Massenorganisationen die absolute Mehrheit der Mitglieder stellen. Ein Gesetzgebungsrecht steht ausser ihr auch dem Staatsrat zu.

hieß das oberste staatliche Machtorgan der ehem. Deutschen Demokratischen Republik (Art. 48 ff. der Verf. der DDR). Sie entschied über die Grundfragen der Staatspolitik, war das verfassungs- und gesetzgebende Organ der DDR. Die V. bestimmte die Grundsätze der Tätigkeit des Staatsrates, des Ministerrates, des Nationalen Verteidigungsrates, des Obersten Gerichts und des Generalstaatsanwalts. Die V. bestand aus 500 Abgeordneten, die vom Volk für 5 Jahre zu wählen waren.




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