Vollmachtklausel

In völkerrechtlichen Verträgen sind entweder in der Präambel oder in einer gesonderten V. die zum Vertragsschluss bevollmächtigten Vertreter der vertragschließenden Staaten aufgeführt. Während früher eine Aufzählung nach dem Rang des vertretenen Staates üblich war, werden die Staatenvertreter heute, um Rangstreitigkeiten zu vermeiden, nach der alphabetischen Ordnung der Namen der beteiligten Staaten aufgeführt.




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