Wartelinie

Vorfahrt. Die Wartelinie (Zeichen 341) kann an zwei verschiedenen Stellen angebracht sein: Nämlich dort, wo das Zeichen 205 anordnet „Vorfahrt gewähren!“, ferner dort, wo abbiegende Fahrzeuge Gegenverkehr durchfahren lassen müssen. Die Wartelinie empfiehlt dem Wartepflichtigen, an dieser Stelle zu warten.




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