Wehrsteuer

in manchen Staaten von wehrpflichtigen Männern, die keinen Wehrdienst leisten, erhobene Steuer zum Ausgleich der entstehenden Vorteile, z.B. in der Schweiz.




Vorheriger Fachbegriff: Wehrstammrolle | Nächster Fachbegriff: Wehrstrafgericht


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen