Weiterentwicklung der Versorgung in der Krankenversicherung

Zur Weiterentwicklung der Versorgung können die Krankenkassen und ihre Verbände im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Verfahrens-, Organisations-, Finanzierungs- und Vergütungsformen der Leistungserbringer durchführen oder vereinbaren.

In diesem Zusammenhang kann sie Modellvorhaben zu Leistungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten sowie zur Krankenbehandlung, die normalerweise keine Leistungen der Krankenversicherung sind, durchführen oder vereinbaren.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen fördern mit jährlich insgesamt ca. 5 Mio. EUR je Kalenderjahr im Rahmen von Modellvorhaben gemeinsam und einheitlich Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung, die sich die gesundheitliche Information, Beratung und Aufklärung von Versicherten zum Ziel gesetzt haben und die von den Spitzenverbänden als förderungsfähig anerkannt wurden (§§ 63 ff. SGB V; s. a. gesundheitsbewusstes Verhalten).




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