Wertreklame

Form der Werbung, die dem Kunden eine besondere Vergünstigung in Aussicht stellt, um ihn zum Abschluss von Geschäften zu veranlassen. Werkreklame kann gegen das Verbot der unsachlichen Beeinflussung aus §§ 3, 4 Nr. 1 UWG verstoßen. Dies ist dann der Fall, wenn sich die angebotene materielle Vergünstigung als unsachliches Mittel erweist, um dem Kunden eine an der Güte und Preiswürdigkeit der angebotenen Ware oder gewerblichen Leistung orientierte Prüfung zu erschweren oder diese auszuschließen.




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