Wiedererkennungszeuge

Personen, die im Strafverfahren nicht als Beschuldigte behandelt werden, also Zeugen, welche im Zusammenhang mit einem kriminalistisch relevanten Sachverhalt Wahrnehmungen über Personen und Sachen gemacht haben und in der Lage sind, kriminalistisch interessierende Personen bildhaft zu reproduzieren sowie den Tatverdächtigen bei Gegenüberstellungen oder anderen Wiedererkennungsmaßnahmen zu identifizieren.




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