Wiener Übereinkommen über Diplomatische Beziehungen

, WUD: wurde am 18.4. 1961 unterzeichnet. Es regelt die diplomatischen Beziehungen und kodifiziert Völkergewohnheitsrecht.

Das Wiener Übereinkommen über das Recht der völkerrechtlichen Verträge wurde am 22. 5. 1969 von der durch die Vereinten Nationen einberufenen Kodifikationskonferenz angenommen. Es regelt das formelle Recht der schriftlichen Übereinkünfte zwischen Staaten einschließlich der Gründungsverträge Internationaler Organisationen (BGBl. 1985 II 926). Das Wiener Übereinkommen über Diplomatische Beziehungen v. 18. 4. 1961 (BGBl. 1964 II 958) regelt das Recht der Diplomaten. Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen v. 24. 4. 1963 (BGBl. 1969 II S. 1587) regelt das Recht der Konsuln.




Vorheriger Fachbegriff: Wiener Übereinkommen | Nächster Fachbegriff: Wiener Kongress


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen