wirtschaftliche Betrachtungsweise

Betrachtungsweise, wirtschaftliche

gilt für die Auslegung von Steuergesetzen und die Beurteilung steuererheblicher Tatbestände. Demnach ist für die Besteuerung nicht die äußere Rechtsform, sondern die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie sich wirtschaftlicher Beurteilung darstellen, entscheidend (§§ 39 bis 42 AO; Zurechnung).

Bilanzsteuerrecht, Veräußerung von wesentlichen Anteilen an
Kapitalgesellschaften.




Vorheriger Fachbegriff: wirtschaftliche Angelegenheit | Nächster Fachbegriff: Wirtschaftliche Einheit


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen