Zuchthausstrafe

Besondere Art der Freiheitsstrafe, bei welcher besonders schwere Haftbedingungen sowie ein Arbeitszwang bestand. Mit dem 1. Strafrechtsreformgesetz von 1969 wurde diese Strafart abgeschafft.

war bis zum 1. StrRG 1969 die schwerste der in der BRep. zugelassenen Strafarten; sie war lebenslänglich oder zeitig (1-15 Jahre). Sie ist in der Freiheitsstrafe aufgegangen.




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