Zumutbarkeitstheorie

(Aufopferungstheorie) ist die für die Enteignung auf die Zumutbarkeit abstellende Theorie. Nach der Z. ist eine Enteignung gegeben, wenn der Eingriff von unzumutbarer Schwere und Tragweite ist. Ihr steht die Einzelakts- theorie gegenüber.




Vorheriger Fachbegriff: Zumutbarkeit | Nächster Fachbegriff: Zunft


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen