Zustandsdelikt

wird eine strafbare Handlung (Straftat) genannt, bei der schon durch eine einmalige rechtswidrige Handlung der von der Rechtsordnung verbotene (dauernde) Zustand herbeigeführt wird, ohne dass es weiterer Tathandlungen bedarf (z.B. bei Doppelehe mit Eingehen der 2. Ehe).

ist das Delikt, bei dem der durch die Tat geschaffene Zustand andauert, die bloße Aufrechterhaltung des Zustands aber keine selbständige strafrechtliche Bedeutung hat (z. B. Personenstandsfälschung). Dauerdelikt.

Dauerdelikt.




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