Zweckmäßigkeitist die Bewertung eines Verhaltens nach seiner Geeignetheit zur Erreichung eines Zieles. Bei der Fachaufsicht wird auch die Z. des Verwaltungshandelns überprüft. Opportunitätsprinzip Lit.: Löer, L., Körperschafts- und anstaltsinteme Rechtsund Zweckmäßigkeitskontrolle, 1999
Weitere Begriffe : Tenor | Berufsbildungsbereich | Kammer für Kriegsdienstverweigerung |
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