Zweispurigkeit

des Strafrechts ist die Parallelität von Strafen (§§ 38 ff. StGB) und Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61 ff. StGB). Lit.: Schmidt, W., Das Prinzip der Zweispurigkeit, 1964

, Strafrecht: Rechtsfolgen, Strafrecht, dualistisches Rechtsfolgensystem.




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