öffentliches Strafrecht

steht als Begriff für die Entstehung des echten, „peinlichen” Strafrechts und beschreibt den Wechsel vom Bußensystem ( Buße) hin zur Verhängung obrigkeitlicher Sanktionen.
Dieser Wechsel fand statt zu einer Zeit des Umbruchs und der Neubildung im 10. und 12. Jh. Der Verfall staatlicher Autorität und eine damit verbundene wirkungslose Gerichtsgewalt ließ die Fehde und damit die Selbsthilfe ausufern. Die Fehde galt als legitimes Mittel des Adels, Ansprüche zivil- oder lehnsrechtlicher Art durchzusetzen. Als eine stabil gebliebene Institution war es die Kirche, die im 11. Jh. in Südfrankreich die ersten Gottesfrieden beschwor. Die Entstehung des Strafrechts hängt daher eng zusammen mit dem Versuch der weltlichen und geistlichen Mächte, die Fehde einzudämmen.




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