Absatzgenossenschaft

eine Genossenschaft, deren Zweck darin besteht, die landwirtschaftlichen oder gewerblichen Erzeugnisse ihrer Mitglieder an den Zwischenhandel oder an den Verbraucher zu verkaufen, vgl. § 1 Abs. I Nr. 3 GenossenschaftsG.

ist eine Genossenschaft (1), deren Zweck auf den gemeinschaftlichen Verkauf landwirtschaftlicher oder gewerblicher Erzeugnisse ihrer Mitglieder gerichtet ist.




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