Abweisung

Eine Klage wird im Prozess durch ein Urteil abgewiesen, wenn die Klage nicht zulässig (z. B. das Gericht ist nicht zuständig) oder nicht begründet ist (z. B. der Anspruch, den der Kläger geltend macht, ist erloschen).

Übhcherweise — auch im Tenor der Entscheidung (Urteilsformel) — verwendeter Begriff bei fehlender Begründetheit oder Zulässigkeit der Klage oder des Beschlusses („die Klage wird abgewiesen”). Vgl. auch Zurückweisung, Verwerfung.




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