Abwrackprämie

Fahrzeugbesitzer erhielten eine Umweltprämie von 2500 EUR, wenn sie dafür ihr mindestens 9 Jahre altes Fahrzeug ab dem 14. Januar bis zum 31. 12. 2009 verschrottet und gleichzeitig bis zum 31. 12. 2009 einen umweltfreundlichen Neu- oder Jahreswagen ab Euro-4-Norm gekauft und zugelassen haben. Das alte Fahrzeug musste mindestens ein Jahr lang auf denjenigen zugelassen sein, der die A. beantragt. Der schriftliche Verschrottungsnachweis musste vorgelegt werden. Ab 30. 3. 2009 galt ein online-Antragsverfahren. Der Antrag war beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einzureichen. Dabei musste eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags oder der verbindlichen Bestellung über das Neufahrzeug beigefügt werden. Die Prämie wurde erst dann ausgezahlt, wenn die Zulassung des Neufahrzeugs sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgte und beides nachgewiesen wurde. Für die A. wurde von der Bundesregierung ein Etat von 5 Mrd. EUR aufgelegt. Dieser war bereits im September 2009 erschöpft. Umweltprämie.




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