Adresse

ist die Gesamtheit der Angaben, über die eine Person (brieflich bzw. persönlich) erreichbar ist (meist [außer dem Namen] Land, Ort, Straße, Hausnummer). Im Verfahrensrecht hat der Rechtsanwalt durch geeignete Maßnahmen zu sichern, dass seine Mitarbeiter die für ein Gericht bestimmten Sendungen mit der vollständigen A. versehen. Im Verbraucherkreditrecht genügt es, wenn der Unternehmer ein Postfach benennt, an das ein Widerruf gesendet werden kann.




Vorheriger Fachbegriff: Adressatenwiderspruch | Nächster Fachbegriff: ADSp


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen