Alimente

Früher übliche Bezeichnung für die Zahlung von Unterhalt.

Leistungen zum Unterhalt

(lat. "Nahrung", "Unterhalt"), Unterhaltszahlungen des Vaters für sein nichtehel. Kind.

([N. PL] Nahrungsmittel) sind im älteren Sprachgebrauch die Unterhaltszahlungen insbesondere des Vaters für das (uneheliche) Kind.




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