Allgemeine Deutsche Speditionsbedingungen

, Abk. ADSp Speditionsvertrag.

(ADSp), gelten zwischen Spediteur und Kaufleuten (Kaufmann) als Handelsbrauch, ohne dass es hierfür einer besonderen Vereinbarung bedarf. Zwischen Spediteur und Nichtkaufleuten gelten sie nur, wenn ihre Anwendung ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart wurde. Bei Widerspruch zwischen den ADSp und anderen Gesetzen gehen letztere vor.
Die ADSp haben besondere Bedeutung für die Haftung des Spediteurs, die durch diese in weitem Umfang ausgeschlossen oder auf Höchstbeträge beschränktwird. Sie verpflichtenden Spediteur, sich gegen Haftpflicht zu versichern (Speditionsversicherungsschein).

(ADSp) Spediteurvertrag.




Vorheriger Fachbegriff: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen | Nächster Fachbegriff: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen