Altersarmut

Unterschreiten der Durchschnittssätze in der allgemeinen Einkommensentwicklung bei Menschen jenseits des 60. bzw. 65. Lebensjahres bzw. Lebenszuschnitt unterhalb des Existenzminimums. Die Altersarmut ist regelmäßig durch Versorgungslücken während der Erwerbstätigkeit für die Zeit nach dem Ende der Erwerbsphase bedingt. Sie betrifft in der Bundesrepublik Deutschland überwiegend viele allein stehende ältere Frauen und Behinderte. Bei Frauen ist dies häufig durch die Familienphase, Zeiten der Hausarbeit und Kindererziehung, verursacht, die auch durch Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht angemessen ausgeglichen werden. Solche Versicherungslücken wirken sich ebenso wie häufig geringere Erwerbseinkommen und niedrigere Hinterbliebenenrenten bzw. Beiträge von erwerbsgeminderten Behinderten auf die Alterssicherung nachteilig aus. Die mögliche Folge der Sozialhilfebedürftigkeit, d. h. der Notwendigkeit von Geldleistungen als laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, wurde ab 2003 besser ausgeglichen. Zunächst galt das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung, Grundsicherungsgesetz (GSiG). Ab dem 1.1.2005 gehört die Grundsicherung im Alter auch gesetzestechnisch zum Sozialhilferecht und gilt als §§ 41-46 des neu geschaffenen SGB XII (vormals Bundessozialhilfegesetz, BSHG) fort.




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